Diese Adaption eines Kinderliedes wurde in der jüngsten Vergangenheit traurige Realität mit teilweise erheblichen Schäden an bzw. in Versammlungsstätten. Havarien mit Sprinkleranlagen gab es im Staatsschauspiel Dresden (Mai 2016, Kleines Haus), im Stage Metronom Theater in Oberhausen (August 2017), in der Staatsoperette Dresden (Oktober 2017), im Sauerland-Theater in Arnsberg (November 2017) und in der Deutschen Oper in Berlin (Dezember 2017). Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind Löschanlagen im Bühnenbereich zu verwenden, die im Alarmfall eine Menge an Wasser in kurzer Zeit auslassen.
Historische Vorgaben
Früher wurde für den Bau von Theatern und Versammlungsstätten viel Holz verwendet. Noch heute sind z.B. im Goethe-Theater Bad Lauchstädt (1802) die mitunter aufwändig in Steinoptik verzierten Holzkonstruktionen an Dach, Schnürböden, Unterbühnen und tragenden Stützen zu sehen. Zugleich bedeuteten Dekorationen und Kulissen in Verbindung mit den Beleuchtungsarten (früher Kerzen und Gaslampen, später energiereiche Scheinwerfer) eine erhebliche Brandgefahr. Auch bei sog. Lichtspieltheatern (Kino), war die Gefahr einer Brandentstehung im Bereich der Projektoren (heiße Lampen mit schnell brennendem Zelluloid-Film) sehr groß. Dies führte aufgrund vieler Brände (u.a. im Wiener Ringtheater im Jahr 1881) zu Vorschriften, die z.B. den Einbau von Feuerlöschanlagen verlangten oder die bauliche Abtrennung von Zuschauerhaus und Bühnenhaus mit dem sog. Eisernen Vorhang erforderten.
Reduzierte Brandlasten
Die Brandgefahren in der heutigen Zeit sind im Vergleich zur Zeit der Entstehung der vorgenannten Vorschriften nicht nur deutlich geringer, sondern auch anders. So werden ausschließlich nichtbrennbare bzw. schwerentflammbare Baustoffe, Dekorationen und Materialien eingesetzt. Wichtige Schritte sind auch das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden sowie die zunehmende Verwendung „kalter“ LED-Scheinwerfer.
Gefahren sind heutzutage nur noch auf – wie jeher – menschliches Versagen bzw. elektrische Defekte und ggf. pyrotechnikrelevante Produkte zurückzuführen. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sowie der regelmäßigen und sorgfältigen Prüfung und Wartung von elektrischen Anlagen können die Risiken noch weiter minimiert werden.
Aktuelle Vorschriften
Die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO), welche (ggf. mit modifizierten Angaben) in allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt ist, gilt für den Neubau und für die grundlegende Sanierung von Versammlungsstätten. Hier wird nur noch für Großbühnen (mehr als 200 m² einschl. Zuschauerhaus und Bühnenhaus) eine Löschanlage als offenes System (= Sprühflutanlage) gefordert.
Insofern kann davon ausgegangen werden, dass Gebäude mit Löschanlagen den Vorschriften damals wie heute entsprechen. Die in aktuellen Presseartikeln proklamierte „übertriebene Brandschutzsicherheit“ ist insoweit zurückzuweisen.
Technische Grundlagen
Löschanlagen unterscheiden sich in wassergeführte und in gasgeführte Anlagen. Aufgrund der Wirkungsweise sind in Versammlungsstätten ausschließlich wassergeführte Anlagen vorgesehen. Die klassische Sprinkleranlage, wie man sie z.B. aus Verkaufsstätten kennt, haben mit Wasser gefüllte Rohrleitungen und Sprinklerdüsen, die mit Glasfässchen abgeschlossen sind. Ab einer bestimmten Temperatur platzen die Glaskörper und geben so das Wasser frei.
Da diese geschlossenen Düsen jedoch vergleichsweise spät auslösen, sind in Versammlungsstätten seit jeher offene Düsen vorgeschrieben, sog. Sprühflutdüsen (früher Regendüsen). Diese offenen Systeme werden grundsätzlich manuell ausgelöst. Früher geschah dies mittels Drehradschieber, heute mit elektrischen Schiebern, die per Fern-Handtaster geöffnet werden können. Die Auslösung der Löschanlage erfolgt durch die verantwortlichen Personen, z.B. die Brandwache neben der Bühne. Insofern ist eine „Fehl-Auslösung“ hierauf meist nicht zurückzuführen.
Es gibt jedoch auch Löschanlagen, die automatisch über Brandmeldeanlagen ausgelöst werden. Als Signal dienen Brandmelder, die Auslösekriterien wie Rauch, Wärme, ggf. Flammen usw. aufweisen. Unter Umständen können diese automatischen Auslösekriterien bei einem Täuschungsalarm (ugs. Fehlalarm) das Auslaufen / Aussprühen des Wassers verursachen.
Vorsichtiger Ausblick
Es mag sein, dass aufgrund der konkreten Nutzung von Theatern und Versammlungsstätten, die heute deutlich ungefährlicher bzw. risikoärmer sind als zu früheren Zeiten, die zukünftige Gesetzgebung entweder ganz auf offene Löschsysteme verzichtet oder zumindest alternative Ansätze ermöglichen wird. Solche Alternativen sind beispielsweise geschlossene (klassische) Sprinkleranlagen im Bühnenbereich in Kombination mit ausschließlich manuell ausgelösten Sprühflutanlagen am Eisernen Vorhang. Auch sind Wassernebelanlagen mit deutlich geringerem Wasserverbrauch denkbar.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift Kulturbetrieb (www.kulturbetrieb-magazin.de) Ausgabe April 2018