Jede Arbeitsstätte und daher auch Museen, Archive und Bibliotheken müssen mit Blick auf den Brandschutz geeignete technische Einrichtungen und Geräte vorhalten, um die Entstehung von Bränden zu verhindern bzw. ihre Ausbreitung einzudämmen. Der Feuerlöscher gehört dazu. Hocheffektiv, aber vielfach unterschätzt.
In Deutschland wird der Brandschutz in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Dabei wird im Rahmen der Vorbeugung nach baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Maßnahmen unterschieden. Zu Letzteren zählen nicht nur so komplexe Systeme wie Brandmeldeanlagen (BMA), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Feststellanlagen für Brand- und Rauchschutztüren und selbsttätige Feuerlöschanlagen (z.B. Sprinkler- oder Gaslöschanlagen), sondern auch der `simple´, manuell zu bedienende Feuerlöscher. Dabei handelt es sich um ein tragbares, max. 20 Kilogramm schweres Gerät, das der Löschung von Klein- und Entstehungsbränden dient.
Während Feuerlöschanlagen einen Brand oftmals nur eindämmen, können Feuerlöscher im wahren Sinne des Wortes ein Feuer vollständig löschen – vorausgesetzt, der Brandherd wird schnell entdeckt und die Löschmaßnahme wird zügig und richtig durchgeführt.
Die Brandklasse entscheidet über den Löscher. Um Klein- und Entstehungsbrände wirksam löschen zu können, müssen die Geräte rasch auffindbar und jederzeit einsatzbereit sein (Überprüfungspflicht!). Darüber hinaus sollte der Nutzer mit der Handhabung des Gerätes vertraut sein und wissen, welches Löschmittel für welche Art von Brand (sog. Brandklasse) das geeignete ist. Auskunft dazu und zu anderen Belangen geben fünf Schriftfelder auf den Geräten. Die Brandklassen, für die ein Löscher geeignet ist, sind auf jedem Gerät mit Buchstaben (A, B, C, D und F) und Piktogrammen angegeben. Aufgrund der üblichen Brandlasten in Kulturbetrieben ist besonders an Feststoffbrände der Kategorie „A“ zu denken (z.B. organische Stoffe). Befinden sich jedoch z.B. Restaurierungswerkstätten im Gebäude, können auch die Kategorien B oder C (flüssige bzw. gasförmige Stoffe) relevant sein. Je nach Einsatzort der Feuerlöscher sind mögliche Sekundärschäden zu bedenken.
Für Archive, Bibliotheken und Museen wird dringend davon abgeraten, ABC-Pulverlöscher zu verwenden. Diese sind löschtechnisch hoch effektiv, aber aufgrund der staubigen und chemischen Substanzen für Kunst- und Kulturgut nicht brauchbar. Ähnliches gilt für die chemischen Auswirkungen von CO2-Löschern. Mit Blick auf den Schutz der Kulturgüter sind Wasser- oder
Schaumlöscher besser geeignet.
Wie viele Geräte sind vorzuhalten und wo?
Neben den Bauordnungen gibt u.a. die „Technische Regel für Arbeitsstätten“ (ASR A2.2) Auskunft über Maßnahmen gegen Brände. Während Kap. 4 über die „Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln“ informiert (z.B. Brandklassen und Löschmitteleinheiten) und Kap. 6 sich mit dem „Betrieb“ befasst (u.a. regelmäßige Wartung und Prüfung sowie Brandschutzhelfer), ist die „Ausstattung von Arbeitsstätten“ Gegenstand von Kap. 5. Unter Punkt 5.2 heißt es: „Der Arbeitgeber hat Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Anzahl (…) bereitzustellen.“
Eine konkrete Bedarfsermittlung kann z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Zu deren Parametern zählen u.a. die Grundfläche des Gebäudes, die Einstufung der Brandgefährdung und die sog. Löschmitteleinheiten (LE), die jedoch keine quantitativen, sondern qualitative Größen beschreiben.
Mit Blick auf die „Grundanforderungen zur Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen“ haben Arbeitgeber sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten: „Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind, (…) die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher möglichst nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten, (…) die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind.
In Deutschland werden die Entwicklung, Fertigung, Überprüfung und Zulassung von Feuerlöschern übrigens ausschließlich von der MPA Dresden GmbH im sächsischen Freiberg begleitet bzw. durchgeführt. Auch wenn es hierzulande (noch) kein eigenes Feuerlöscher-Museum gibt, so findet sich der unübersehbare und unentbehrliche Helfer dennoch in vielen Sammlungen, deren kleinere und größere Bestände eine mehr als 100-jährige technische Entwicklung dokumentieren.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift Kulturbetrieb (www.kulturbetrieb-magazin.de) Ausgabe Mai 2016

