Vorrangige Ziele staatlicher bzw. behördlicher Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz sind der Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit. Dagegen muss der Schutz von Sachwerten selbstverantwortlich geplant, umgesetzt und kontrolliert werden – das gilt auch für Kunst- und Kulturgüter in Archiven und Depots.
Es gibt keine Standards für Brandschutz in Depots!
Oberste Priorität in den „klassischen“ bauordnungsrechtlichen Anwendungsvorschriften für brandschutztechnische Belange haben die Evakuierung von Personen, die Sicherheit der Rettungskräfte und das Eindämmen bzw. Beseitigen der Gefahren. Neben den Löscharbeiten zählen u.a. Brand- und Trennwände, Abstandsflächen und mindestens zwei bauliche Fluchtwege dazu.
Das „klassische“ Bauordnungsrecht formuliert Mindestvorschriften, die sich jedoch nicht mit dem Schutz und der Rettung von Sachwerten wie z.B. Gebäuden, Ausstattung oder technischen Anlagen befassen. Dies liegt allein in der Eigenverantwortung des Eigentümers bzw. Nutzers. Das gilt auch für Immobilien, in denen einzigartige Werte lagern, z.B. Staatsarchive, Kunstdepots und Langzeitarchive. Dem Eigentümer bzw. Nutzer obliegen die Planung, Installation und Wartung geeigneter Löschanlagen oder die Einrichtung gekapselter Sonderbereiche für die Aufbewahrung der wertvollsten Objekte, Dokumente und Archivalien. In diesen Zusammenhang gehören auch geeignete Anlagen für die brandmeldetechnische Überwachung.
Nutzungsspezifische Schutzkonzepte vereinbaren!
Betreiber bzw. Nutzer von Depots müssen wissen: Das Bauordnungsrecht der Länder formuliert die typischen Brandschutzkonzepte, die jedoch nicht den Schutz von Sachwerten einschließen. Gleichwohl gibt es nutzungsspezifische Konzepte, die sowohl den gesetzeskonformen Personen- und Nachbarschutz als auch den Schutz von Sachwerten und Kulturgütern zum Inhalt haben. Wenn solche Konzepte umgesetzt werden sollen, müssen die Fachleute vom Brandschutz konkret darauf angesprochen werden.
In der Praxis ist es häufig so: Betreiber bzw. Nutzer von Depots und Archiven gehen selbstverständlich davon aus, dass die Konzepte und Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz auch für den Schutz der Sachwerte ausgelegt sind. Nicht selten stellt man erst im Nachhinein fest, dass Nutzer und Fachplaner von ganz anderen Voraussetzungen, Bedingungen und Zielen ausgegangen sind. Fachplaner für den Brandschutz sollten aber nicht als „notwendiges Übel“ betrachtet, sondern möglichst früh in den Planungsprozess eingebunden werden. Wesentliche und zielführende Aspekte dabei sind zum einen die bauordnungsrechtlichen Mindestwerte und eine durch die spezifische Nutzung bedingte Definition weiterer Schutzkomponenten.
Lösungsvorschläge (Auswahl)
Aus der Erfahrung in der Betreuung unterschiedlichster Kultureinrichtungen abschließend einige Anregungen für den Schutz einmaliger Kunst- und Kulturgüter.
Bautechnik: In den Depots und Archiven der Vereinigten Domstifter zu Naumburg, Merseburg und des Kollegiatsstiftes Zeitz wurden neben den standardmäßigen Schutzmaßnahmen zusätzlich Gaslöschanlagen eingebaut. Außerdem wurden Vorkehrungen getroffen, um eingesetztes Löschwasser aus dem Gebäude abzuleiten. Dazu dienen Öffnungen in der Außenwand oberhalb der Geschossdecke über den besonders zu schützenden Räumen.
Zwischen Depots bzw. Archiven und den angrenzenden Räumen sollte unbedingt eine Sicherheitsschleuse eingebaut werden. Diese dient sowohl dem Sachwertschutz als auch dem feuerwehrtechnischen Einsatz. Die Schleuse schützt das Archiv vor dem Eindringen eines Brandes von außen und umgekehrt das Gebäude bei einem Brand im Inneren des Archivs.
Ausstattung: In Archiven und Depots sollten sich keine Arbeitsplätze (z.B. PCs, Kopierer) bzw. technische Geräte für die Pausengestaltung befinden. Es ist menschlich nachvollziehbar, wenn Kühlschränke, Kaffeemaschinen oder Wasserkocher gleich zur Hand sind, aber mit Blick auf den Brandschutz ist dies grundgefährlich, denn elektrisch betriebene Geräte gelten als Brandursache Nr. 1! Hier stehen auch die Vorgesetzten bzw. Beauftragten für den Brandschutz in der Pflicht zu kontrollieren und die gültigen Vorschriften durchzusetzen.
Verhalten: Neben defekten Geräten zählt menschliches Fehlverhalten im Umgang mit Feuer oder sonstigen Zündquellen zu den häufigsten Gründen für Brandereignisse. Dazu gehört der umsichtige Umgang mit dem Betrieb technischer Anlagen. Diese sollten beim Betreten von Archiven durch Schlüsselschalter ein- und beim Verlassen unbedingt wieder ausgeschaltet werden. Brandschutztüren sollten nicht mit Keilen festgeklemmt werden, so bequem es auch sein mag. Auch der „Klassiker“ ist nicht zu vergessen: Rauchverbote unbedingt beachten!
Dieser Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift Kulturbetrieb (www.kulturbetrieb-magazin.de) Ausgabe August 2015

