Betrieblich-organisatorischer Brandschutz - Teil 1: Flucht- und Rettungspläne
Dipl.-Ing. (FH) Marco Schmöller • 3. September 2021

Um Entstehung bzw. Ausbreitung von Bränden möglichst zu verhindern, gibt es den sog. vorbeugenden Brandschutz. Dazu gehören neben baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen auch organisatorische Belange. Bei Letzterem ist der Flucht- und Rettungsplan von zentraler Bedeutung – gerade in öffentlichen Einrichtungen.


Keine lästige Notwendigkeit!

Nicht wenige betrachten Flucht- und Rettungspläne als unästhetisches Übel, das obendrein niemand wahrnimmt. Diese Einschätzung sollte aber nicht dazu verleiten, in Archiven, Bibliotheken oder Museen auf die Kennzeichnung zu verzichten. Die Bedeutung des Flucht- und Rettungsplans ist enorm, denn er ist eines der wenigen sichtbaren Bindeglieder zwischen den Menschen im Gebäude und dem genau für diese Anlage erstellten Brandschutzkonzept. Der Flucht- und Rettungsplan ist ein auf das Wesentliche reduzierter Grundriss eines Geschosses oder einer Anlage; er enthält eine Fülle von Informationen, darunter Verlauf der Flucht- und Rettungswege, Lage der Notausgänge oder Standort des Betrachters.


Die Notwendigkeit für die Pläne ergibt sich aus Rechtsvorschriften für Sonderbauten und aus dem Arbeitsstättenrecht. Die Grundidee ist, in Arbeitsstätten ein hohes Sicherheitsniveau zu schaffen. Insbesondere bei Einrichtungen mit nicht eindeutiger Fluchtwegführung sollen die Mitarbeiter die Pläne kennen, um sich im Notfall selbst zu retten oder um Dritten zu helfen. Gut geeignet für die Vermittlung dieser Kenntnisse ist z.B. die jährliche Brandschutzbelehrung. Bauordnungsrechtlich werden die Pläne entweder im Rahmen eines Brandschutzkonzepts oder als Auflage aus Baugenehmigungen gefordert. Für öffentliche Gebäude sind in der Regel immer Flucht- und Rettungspläne zu erstellen und anzubringen. Sie dienen auch dazu, dass ortsunkundige Personen sich selbst über die Anlage und ihre Fluchtwege informieren können. Das gilt besonders für Museen, Bibliotheken und Archive, die einen hohen Anteil an Publikumsverkehr haben.


Auch wenn sich in der Praxis nicht jeder Mitarbeiter oder Besucher mit den Plänen befasst, sollte nicht auf diesen wesentlichen Bestandteil der Sicherheitsausstattung verzichtet werden.


Aktuelle Gestaltung beachten

Seit 2012 gilt die DIN ISO 23601:2010-12 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“. Die internationalen Sicherheitszeichen informieren über die relevanten Fluchtwege, über die Evakuierung und über Brandbekämpfungseinrichtungen. Um unabhängig von bestimmten Sprachen verstanden zu werden, sind die Pläne auf wenige Worte beschränkt und die Regeln für das Verhalten im Notfall sind eindeutig und in kurzer, prägnanter Form dargestellt. Die Europanorm ersetzt die zuvor für Deutschland gültige DIN 4844, zu der es wesentliche Unterschiede gibt, z.B. bei Farben, Gestaltung und Größen einzelner Symbole oder zur Anbringung der Schilder. Auf Anfrage stellt das IBB Ingenieurbüro Bautechnischer Brandschutz gerne eine Übersichtstabelle zu den Änderungen zur Verfügung.


Wo ist der richtige Ort?

Flucht- und Rettungspläne sind an gut sichtbaren Stellen anzubringen. Dafür empfehlen sich in der Regel Bereiche, die weitere brandschutzrelevante Belange vorhalten, wie z.B. Feuerlöscher oder Handtaster für Brandmeldeanlagen. Einerseits macht es Sinn, die Pläne in der Nähe der Notausgänge anzuordnen, andererseits auch in Bereichen, die Besucher und Nutzer des Gebäudes gut einsehen können oder planmäßig aufsuchen. Eine ganz nette und fetzige, jedoch sehr außergewöhnliche Idee ist es, die Flucht- und Rettungspläne z.B. an WC-Innentüren zu montieren. Weitere Möglichkeiten sind die Rückseiten von Einlasstickets oder Ausstellungsführern oder als Anlage von Benutzer- bzw. Hausordnungen.


Zukunftsvisionen

Da der Schutz von Menschenleben ein hohes Gut ist, werden Gestaltung, Anbringung und Information über Flucht- und Rettungspläne ständig überprüft und weiter entwickelt. Dazu hat Jörg Seidel (unser Spezialist für Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnungen und Feuerwehrpläne bei IBB Schmöller Brandschutz) in seiner Masterarbeit einige Möglichkeiten vorgeschlagen:


„In bestimmten baulichen Anlagen wie Hotels, Seminar- und Konferenzzentren, Kinos und Theatern ggf. auch Museen könnten Kurzfilme zum vorbeugenden Brandschutz mit animierten Fluchtwegdarstellungen förderlich sein, wie es ähnlich in Flugzeugen oder Kreuzfahrtschiffen heute schon umgesetzt wird.


Zur Sensibilisierung von Beschäftigten (oder anderen Personengruppen) für den vorbeugenden Brandschutz sind auch Bildschirmschoner denkbar, auf denen der Flucht- und Rettungsplan, die Brandschutzordnung und weitergehende Sicherheitsanweisungen bzw. Hinweise abwechselnd dargestellt werden.


Es ist auch eine automatische Ansteuerung von Bildschirmarbeitsplätzen parallel zu einer im Gebäude installierten dynamischen Fluchtweglenkung mit akustischer Alarmierung vorstellbar. Auf diesem Bildschirm könnte im Gefahrenfall zusätzlich auf den Alarm aufmerksam gemacht werden, verbunden mit dem Hinweis, welcher Fluchtweg zu verwenden ist und wo sich die Sammelstelle befindet. Dieses System könnte auch zur Unterstützung einer geordneten geschossweisen Evakuierung eingesetzt werden.


Weiter vorstellbar wären für sehr große, komplexe bauliche Anlagen auch Systeme, die eine individuelle, mobile Gebäudenavigation bzw. eine individuelle Fluchtweglenkung gekoppelt mit der dynamischen Fluchtwegsteuerung unterstützen.“


In Kultureinrichtungen könnten Informationen über den vorbeugenden Brandschutz und über Flucht- und Rettungspläne auch auf Displays bereitgestellt werden. Im Normalbetrieb würden parallel dazu Informationen zu Ausstellungen oder Events kommuniziert. Im Notfall erfolgt eine starre Umschaltung auf Flucht- und Rettungsplan.


Dieser Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift Kulturbetrieb (www.kulturbetrieb-magazin.de) Ausgabe Oktober 2016

von Dipl.-Ing. (FH) Marco Schmöller 29. November 2021
Jede Arbeitsstätte und daher auch Museen, Archive und Bibliotheken müssen mit Blick auf den Brandschutz geeignete technische Einrichtungen und Geräte vorhalten, um die Entstehung von Bränden zu verhindern bzw. ihre Ausbreitung einzudämmen. Der Feuerlöscher gehört dazu. Hocheffektiv, aber vielfach unterschätzt. In Deutschland wird der Brandschutz in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Dabei wird im Rahmen der Vorbeugung nach baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Maßnahmen unterschieden. Zu Letzteren zählen nicht nur so komplexe Systeme wie Brandmeldeanlagen (BMA), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Feststellanlagen für Brand- und Rauchschutztüren und selbsttätige Feuerlöschanlagen (z.B. Sprinkler- oder Gaslöschanlagen), sondern auch der `simple´, manuell zu bedienende Feuerlöscher. Dabei handelt es sich um ein tragbares, max. 20 Kilogramm schweres Gerät, das der Löschung von Klein- und Entstehungsbränden dient. Während Feuerlöschanlagen einen Brand oftmals nur eindämmen, können Feuerlöscher im wahren Sinne des Wortes ein Feuer vollständig löschen – vorausgesetzt, der Brandherd wird schnell entdeckt und die Löschmaßnahme wird zügig und richtig durchgeführt. Die Brandklasse entscheidet über den Löscher. Um Klein- und Entstehungsbrände wirksam löschen zu können, müssen die Geräte rasch auffindbar und jederzeit einsatzbereit sein (Überprüfungspflicht!). Darüber hinaus sollte der Nutzer mit der Handhabung des Gerätes vertraut sein und wissen, welches Löschmittel für welche Art von Brand (sog. Brandklasse) das geeignete ist. Auskunft dazu und zu anderen Belangen geben fünf Schriftfelder auf den Geräten. Die Brandklassen, für die ein Löscher geeignet ist, sind auf jedem Gerät mit Buchstaben (A, B, C, D und F) und Piktogrammen angegeben. Aufgrund der üblichen Brandlasten in Kulturbetrieben ist besonders an Feststoffbrände der Kategorie „A“ zu denken (z.B. organische Stoffe). Befinden sich jedoch z.B. Restaurierungswerkstätten im Gebäude, können auch die Kategorien B oder C (flüssige bzw. gasförmige Stoffe) relevant sein. Je nach Einsatzort der Feuerlöscher sind mögliche Sekundärschäden zu bedenken. Für Archive, Bibliotheken und Museen wird dringend davon abgeraten, ABC-Pulverlöscher zu verwenden. Diese sind löschtechnisch hoch effektiv, aber aufgrund der staubigen und chemischen Substanzen für Kunst- und Kulturgut nicht brauchbar. Ähnliches gilt für die chemischen Auswirkungen von CO2-Löschern. Mit Blick auf den Schutz der Kulturgüter sind Wasser- oder Schaumlöscher besser geeignet. Wie viele Geräte sind vorzuhalten und wo? Neben den Bauordnungen gibt u.a. die „Technische Regel für Arbeitsstätten“ (ASR A2.2) Auskunft über Maßnahmen gegen Brände. Während Kap. 4 über die „Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln“ informiert (z.B. Brandklassen und Löschmitteleinheiten) und Kap. 6 sich mit dem „Betrieb“ befasst (u.a. regelmäßige Wartung und Prüfung sowie Brandschutzhelfer), ist die „Ausstattung von Arbeitsstätten“ Gegenstand von Kap. 5. Unter Punkt 5.2 heißt es: „Der Arbeitgeber hat Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Anzahl (…) bereitzustellen.“ Eine konkrete Bedarfsermittlung kann z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Zu deren Parametern zählen u.a. die Grundfläche des Gebäudes, die Einstufung der Brandgefährdung und die sog. Löschmitteleinheiten (LE), die jedoch keine quantitativen, sondern qualitative Größen beschreiben. Mit Blick auf die „Grundanforderungen zur Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen“ haben Arbeitgeber sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten: „Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind, (…) die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher möglichst nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten, (…) die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In Deutschland werden die Entwicklung, Fertigung, Überprüfung und Zulassung von Feuerlöschern übrigens ausschließlich von der MPA Dresden GmbH im sächsischen Freiberg begleitet bzw. durchgeführt. Auch wenn es hierzulande (noch) kein eigenes Feuerlöscher-Museum gibt, so findet sich der unübersehbare und unentbehrliche Helfer dennoch in vielen Sammlungen, deren kleinere und größere Bestände eine mehr als 100-jährige technische Entwicklung dokumentieren. Dieser Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift Kulturbetrieb (www.kulturbetrieb-magazin.de) Ausgabe Mai 2016
von Dipl.-Ing. (FH) Marco Schmöller 29. November 2021
Museen, Archive und Bibliotheken sind recht häufig von Bränden betroffen. Allein im Jahr 2015 hat es in mindestens 19 kulturellen bzw. historischen Liegenschaften gebrannt, darunter einige Feuer mit verheerenden und sogar tödlichen Folgen. Um das Ausbrechen von Bränden zu verhindern, ist der sog. organisatorische Brandschutz von ganz besonderer Bedeutung. Brandverhütung ist das Ziel Unter »vorbeugendem Brandschutz« (auch Brandverhütung) fasst man alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorzubeugen. Abzugrenzen davon ist der sog. »abwehrende Brandschutz«, der die Belange der Feuerwehr beim Löschen oder Eindämmen eines Brandes betrifft. Während beim vorbeugenden Brandschutz nahezu durchgängig bau- oder anlagentechnische Maßnahmen im Zentrum des Interesses stehen, werden betrieblich-organisatorische Vorkehrungen nicht selten als nachrangig betrachtet – obwohl gerade durch sie das Entstehen von Bränden besonders effektiv verhindert werden kann. Vorbeugender Brandschutz wird in drei wesentliche Bereiche untergliedert: Baulicher oder bautechnischer Brandschutz (passiver Brandschutz) Anlagentechnischer Brandschutz (aktiver Brandschutz) Betrieblich-organisatorischer Brandschutz („interaktiver Brandschutz“) Bauliche Maßnahmen – hierunter fasst man z.B. Wände, Decken, Brandabschnitte, Brandschutztüren oder Fluchtwege – werden hierzulande in verschiedenen DIN bzw. DIN EN geregelt. Als passive Maßnahmen kann ihre Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden, aber ein Brandereignis verhindern kann der bautechnische Brandschutz nicht. Dies gilt auch für den anlagentechnischen Brandschutz, der alle technischen Anlagen und Einrichtungen umfasst, die z.B. der Detektion, der Auslösung eines Alarms und der Bekämpfung eines Brandes dienen bzw. seine Ausbreitung eindämmen oder behindern. Dazu gehören etwa Brandmeldeanlagen (BMA), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Feststellanlagen für Brand- und Rauchschutztüren und selbsttätige Feuerlöschanlagen wie Sprinkler- oder Gaslöschanlagen. Nutzung bestimmt den Brandschutz Bau- oder anlagentechnische Maßnahmen sind bauordnungsrechtlich zwingend vorgeschrieben, können aber die Entstehung eines Brandes nicht verhindern. Dieses Ziel kann nur durch den betrieblich-organisatorischen Brandschutz erreicht werden, dessen zentrale Leitgedanken die konkrete Nutzung von Gebäuden sowie die daraus resultierenden Nutzungsspezifika sind. Davon ausgehend lassen Betreiber und / oder Nutzer von Gebäuden ein spezifisches Brandschutzkonzept erstellen, das Brandrisiken analysiert und wirksame Gegenmaßnahmen definiert. Es umfasst neben den o.g. Maßnahmen u.a. auch die Erstellung einer Brandschutzordnung (DIN 14096), das Anbringen von Flucht- und Rettungsplänen (DIN ISO 23601) und – sofern erforderlich – die Erstellung eines Feuerwehrplanes (DIN 14095). Diese `klassischen´ Mittel dokumentieren nicht nur die konkreten Maßnahmen, sondern sie geben den Nutzern, vor allem aber den meist ortsfremden Rettungskräften der Feuerwehr während des Einsatzes eine unersetzliche und mitunter lebenswichtige Orientierung im Gebäude. Um jedoch den Ausbruch und die Ausbreitung eines Feuers tatsächlich zu verhindern, muss eine Brandschutzordnung täglich „gelebt“ werden. Das beginnt bei der strikten Einhaltung relativ einfacher Maßnahmen: Das Verbot des Rauchens und offenen Feuers, das dauerhafte Freihalten von Flucht- und Rettungswegen sowie die stete Funktionstüchtigkeit brandschützender Bauteile wie Türen, Feststellanlagen usw. Gefährdungsbeurteilungen werden wichtiger Bislang wurden Vorgaben aus dem Arbeitsstättenrecht bzw. aus berufsgenossenschaftlichen Regelungen (DGUV) und neuerdings auch aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) weniger dazu genutzt, vorbeugende Brandschutzmaßnahmen abzuleiten. Zukünftig wird es jedoch immer mehr die Aufgabe von Betreibern und Nutzern sein, anhand konkreter Gefährdungsbeurteilungen auch das Brandentstehungsrisiko zu bewerten. Denn erst die durchgängige Analyse von Gefährdungen und die hieraus ableitbaren Gegenmaßnahmen bereits im Vorfeld der Entstehung eines Brandes sind effektives Mittel, um das Thema Brandschutz nachhaltig und zukunftsfähig zu halten, d.h. es bleibt bei dem altbekannten Motto: „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt“. Welche konkreten Maßnahmen könnten im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes in Bezug auf die betrieblich-organisatorischen Maßnahmen im Fokus stehen? Beispielhaft seien erwähnt: ständiges Rauchverbot sowie Verbot offener Zündquellen dauerhaftes Freihalten von Flucht- und Rettungswegen in Verbindung mit deren Kennzeichnung regelmäßige Schulungen von Betriebsangehörigen im Rahmen der Brandschutzordnung; dazu zählt auch die Ausbildung zur Benutzung von Handfeuerlöschern nach ASR A 2.2 regelmäßige Prüfung elektrotechnischer Geräte nach berufsgenossenschaftlichem Regelwerk, um Zündquellen zu vermeiden; dazu zählt auch die Prüfung festinstallierter Elektroanlagen innerhalb des Gebäudes regelmäßige Wartungszyklen von Technik, die durchgängig gefahrauslösend sein kann Gefährdungsbeurteilung und Analyse von konkreten Handlungen bzw. Tätigkeiten innerhalb von Gebäuden; mit Blick auf Kulturbetriebe ist im Besonderen an mögliche Brandlasten in Depots zu denken sowie an den Umgang mit Lösemitteln u.a. Chemikalien, z.B. in Restaurierungswerkstätten Es ist davon auszugehen, dass es zukünftig nicht mehr ausreichen wird, im Rahmen der Genehmigungsphase ein Brandschutzkonzept zu erstellen und durch Fachleute ausführen zu lassen. Vielmehr wird es für Nutzer und Betreiber darum gehen, das Brandschutzkonzept dauerhaft „mit Leben“ zu füllen, d.h. die vereinbarten Maßnahmen zum vorbeugenden betrieblich-organisatorischen Brandschutz kontinuierlich im Blick zu haben und konsequent umzusetzen. Die Vorschriften zum Brandschutz sind kein Selbstzweck. Sie dienen vorrangig dazu, Leben zu sichern und zu retten – sowohl das der Gebäudenutzer, als auch der Einsatzkräfte der Feuerwehr. Bau- und anlagentechnische Vorkehrungen unterstützen den aktiven und passiven Brandschutz, aber sie können das achtsame und umsichtige Verhalten der Nutzer und Betreiber nicht ersetzen. Dieser Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift Kulturbetrieb (www.kulturbetrieb-magazin.de) Ausgabe Februar 201