Brandschutz in Gebäuden: Auf die Nutzung kommt es an! oder: Soviel Brandschutz wie nötig, so wenig Brandschutz wie möglich
Dipl.-Ing. (FH) Marco Schmöller • 24. September 2021

Der Brandschutz begleitet unsere Gesellschaft und insbesondere das Bauwesen nicht erst seit spektakulären Brandereignissen und Unglücksfällen. Das sehr komplexe Thema ist nicht nur aus verschiedenen Blickrichtungen, sondern auch als zeitliche Prozessabfolge zu betrachten.


Brandvermeidung sollte oberste Priorität haben

Brandschutzkonzepte haben eine Doppelnatur: Als Handlungsleitlinie für Planung und Ausführung sind sie einerseits notwendiger Bestandteil der Bauantragsunterlagen. Da die Brandschutzkonzepte nach der baulich-technischen Umsetzung weiterhin gültig bleiben, müssen sie andererseits während Nutzung und Betrieb der Gebäude beachtet werden. Deshalb beinhalten Brandschutzkonzepte neben baulich passiven Vorgaben (z.B. Feuerwiderstand, Brennbarkeit von Baustoffen) und anlagentechnisch aktiven Vorgaben (z.B. Brandmeldesysteme) Vorgaben zum betrieblich-organisatorischen Brandschutz für die spätere Nutzung.


Wie gut ein Brandschutzkonzept tatsächlich funktioniert, zeigt sich ausschließlich im hoffentlich nie eintretenden Fall eines realen Brandes. Daher muss bei Nutzung und Betrieb von Gebäuden und insbesondere auch von Ausstellungshäusern, Museen usw. die Brandvermeidung bzw. die Verhinderung einer Brandentstehung an oberster Stelle stehen.


Demnach ist die Umsetzung eines genehmigten Brandschutzkonzeptes während der Nutzung in der Regel viel entscheidender als die eher formale Abarbeitung der Vorgaben eines Brandschutzkonzeptes während der Bauphase. Nicht die massiv sichtbare Brandschutzmaßnahme ist ein Indiz für guten Brandschutz, sondern vielmehr das Zusammenwirken bau- und anlagentechnischer sowie betrieblich-organisatorischer Maßnahmen. Eine mangelfreie und konzeptkonforme bauliche Umsetzung des Brandschutzkonzeptes sollte dabei genauso selbstverständlich sein, wie das korrekte Verhalten der Nutzer.


Leider „erkennt“ der Verfasser bei Vor-Ort-Begehungen Brandschutztüren regelmäßig am Holzkeil unter der Tür. Diese bewusste Außerkraftsetzung eines Teiles des Brandschutzkonzepts kann jedoch fatale Folgen haben. Das unter Nutzungsaspekten wünschenswerte Offenstehen von Türen kann mit zugelassenen und funktionswirksamen Lösungen realisiert werden, so dass ein Keil grundsätzlich verzichtbar ist. Bereits dieses Beispiel zeigt, dass ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Brandschutzkonzept ohne konkrete Nutzungsbeschreibung eher schwierig zu erstellen ist.


Brandschutz versus Ästhetik?

Moderne Brandschutzkonzepte umfassen mehr als nur die sichtbaren Maßnahmen. So ist z.B. das Anbringen bzw. Aufstellen von Fluchtwegpiktogrammen, von Flucht- und Rettungsplänen sowie von Feuerlöschern grundsätzlich Bestandteil des betrieblich-organisatorischen Brandschutzkonzeptes. Dies ist jedoch nicht zu verwechseln mit den darüber hinausgehenden „unsichtbaren“ Maßnahmen, die zur Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Grundsätze und Schutzziele notwendig sind. Die sichtbaren Maßnahmen eines Brandschutzkonzeptes werden von stark ästhetisch geprägten Architekten nicht gern gesehen. Jedoch lassen sich mit ingenieurtechnischem Verstand auch optisch „verträgliche“ Lösungen realisieren.


Hier eine Auswahl möglicher Ansatzpunkte, wobei berücksichtigt werden muss, dass alternative ggf. von Standardlösungen abweichende Maßnahmen immer im Gesamtzusammenhang eines Brandschutzkonzeptes zu sehen sind. Außerdem ist eine vorherige Abstimmung zwischen den Projektbeteiligten, insbesondere mit den genehmigenden Instanzen, notwendig.


Feuerlöscher: Das sichtbare Anbringen von Feuerlöschern innerhalb von Ausstellungsbereichen ist optisch nicht sehr attraktiv. Zum einen gibt es aber Feuerlöscher, die nicht die typische signalrote Farbe aufweisen, und andererseits besteht die Möglichkeit, Feuerlöscher verdeckt anzubringen. Bei einer nicht-sichtbaren Lösung ist eine entsprechende Kennzeichnung notwendig. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nicht direkt zugreifbare Brandschutzmaßnahmen immer eine gewisse Zeitverzögerung nach sich ziehen.


Fluchtwegpiktogramme: Die typischen Schilder mit grünem Hintergrund und weißen Symbolen sind international standardisiert und beruhen auf Erfahrungen aus mehreren Jahrzehnten. Jedoch sind insbesondere in historischen Gebäuden Sonderlösungen möglich. Hier haben sich transparente Glasscheiben mit grünen Piktogrammen bewährt. Diese Lösung, die von gültigen technischen Regeln abweicht, nicht jedoch von Bauordnungsgesetzen, muss mit allen Beteiligten unter den Aspekten Schutzziel bzw. Erkennbarkeit von Fluchtwegen und Ausgängen diskutiert bzw. kommuniziert werden.


Fluchtwege: Wenn aus einem Raum mehrere Ausgänge zu unmittelbar gesicherten Fluchtwegen führen (z.B. notwendige Flure, Treppenräume oder Ausgänge ins Freie), ist es vorstellbar, auf eine Anordnung von Fluchtwegpiktogrammen zu verzichten.


Türen: Oftmals ist es in historischen Objekten notwendig, historische Türabschlüsse im Bestand zu erhalten, die jedoch unter normalen Aspekten keine brandschutztechnische Qualifizierung aufweisen und auch nicht durch entsprechende Ertüchtigungen derartige Qualitäten auch nur annähernd erreichen können. Unter Berücksichtigung eines Brandschutzkonzeptes ist es möglich und zulässig, die Funktionen zu splitten, so dass es im normalen funktionalen Betrieb ermöglicht werden kann, die historischen Türen sichtbar zu belassen und die notwendigen Brandschutzqualitäten in unmittelbarer räumlicher Nähe dieser Bestandstüren unterzubringen (z.B. als Nischentüren, die mit einer Feststellanlage offen gehalten werden und erst im Brandfall schließen, oder als Schiebetore o.ä. Lösungen).



Die genannten und weitere Möglichkeiten können im Zuge einer vorzeitigen Brandschutzplanung realisiert werden. Zu Beginn einer Planung sollte die konkrete Nutzungsspezifik bekannt sein, um daraus eine entsprechende ganzheitliche Brandschutzkonzeption zu erarbeiten.


Dieser Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift Kulturbetrieb (www.kulturbetrieb-magazin.de) Ausgabe August 2013

von Dipl.-Ing. (FH) Marco Schmöller 29. November 2021
Jede Arbeitsstätte und daher auch Museen, Archive und Bibliotheken müssen mit Blick auf den Brandschutz geeignete technische Einrichtungen und Geräte vorhalten, um die Entstehung von Bränden zu verhindern bzw. ihre Ausbreitung einzudämmen. Der Feuerlöscher gehört dazu. Hocheffektiv, aber vielfach unterschätzt. In Deutschland wird der Brandschutz in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Dabei wird im Rahmen der Vorbeugung nach baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Maßnahmen unterschieden. Zu Letzteren zählen nicht nur so komplexe Systeme wie Brandmeldeanlagen (BMA), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Feststellanlagen für Brand- und Rauchschutztüren und selbsttätige Feuerlöschanlagen (z.B. Sprinkler- oder Gaslöschanlagen), sondern auch der `simple´, manuell zu bedienende Feuerlöscher. Dabei handelt es sich um ein tragbares, max. 20 Kilogramm schweres Gerät, das der Löschung von Klein- und Entstehungsbränden dient. Während Feuerlöschanlagen einen Brand oftmals nur eindämmen, können Feuerlöscher im wahren Sinne des Wortes ein Feuer vollständig löschen – vorausgesetzt, der Brandherd wird schnell entdeckt und die Löschmaßnahme wird zügig und richtig durchgeführt. Die Brandklasse entscheidet über den Löscher. Um Klein- und Entstehungsbrände wirksam löschen zu können, müssen die Geräte rasch auffindbar und jederzeit einsatzbereit sein (Überprüfungspflicht!). Darüber hinaus sollte der Nutzer mit der Handhabung des Gerätes vertraut sein und wissen, welches Löschmittel für welche Art von Brand (sog. Brandklasse) das geeignete ist. Auskunft dazu und zu anderen Belangen geben fünf Schriftfelder auf den Geräten. Die Brandklassen, für die ein Löscher geeignet ist, sind auf jedem Gerät mit Buchstaben (A, B, C, D und F) und Piktogrammen angegeben. Aufgrund der üblichen Brandlasten in Kulturbetrieben ist besonders an Feststoffbrände der Kategorie „A“ zu denken (z.B. organische Stoffe). Befinden sich jedoch z.B. Restaurierungswerkstätten im Gebäude, können auch die Kategorien B oder C (flüssige bzw. gasförmige Stoffe) relevant sein. Je nach Einsatzort der Feuerlöscher sind mögliche Sekundärschäden zu bedenken. Für Archive, Bibliotheken und Museen wird dringend davon abgeraten, ABC-Pulverlöscher zu verwenden. Diese sind löschtechnisch hoch effektiv, aber aufgrund der staubigen und chemischen Substanzen für Kunst- und Kulturgut nicht brauchbar. Ähnliches gilt für die chemischen Auswirkungen von CO2-Löschern. Mit Blick auf den Schutz der Kulturgüter sind Wasser- oder Schaumlöscher besser geeignet. Wie viele Geräte sind vorzuhalten und wo? Neben den Bauordnungen gibt u.a. die „Technische Regel für Arbeitsstätten“ (ASR A2.2) Auskunft über Maßnahmen gegen Brände. Während Kap. 4 über die „Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln“ informiert (z.B. Brandklassen und Löschmitteleinheiten) und Kap. 6 sich mit dem „Betrieb“ befasst (u.a. regelmäßige Wartung und Prüfung sowie Brandschutzhelfer), ist die „Ausstattung von Arbeitsstätten“ Gegenstand von Kap. 5. Unter Punkt 5.2 heißt es: „Der Arbeitgeber hat Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Anzahl (…) bereitzustellen.“ Eine konkrete Bedarfsermittlung kann z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Zu deren Parametern zählen u.a. die Grundfläche des Gebäudes, die Einstufung der Brandgefährdung und die sog. Löschmitteleinheiten (LE), die jedoch keine quantitativen, sondern qualitative Größen beschreiben. Mit Blick auf die „Grundanforderungen zur Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen“ haben Arbeitgeber sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten: „Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind, (…) die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher möglichst nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten, (…) die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In Deutschland werden die Entwicklung, Fertigung, Überprüfung und Zulassung von Feuerlöschern übrigens ausschließlich von der MPA Dresden GmbH im sächsischen Freiberg begleitet bzw. durchgeführt. Auch wenn es hierzulande (noch) kein eigenes Feuerlöscher-Museum gibt, so findet sich der unübersehbare und unentbehrliche Helfer dennoch in vielen Sammlungen, deren kleinere und größere Bestände eine mehr als 100-jährige technische Entwicklung dokumentieren. Dieser Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift Kulturbetrieb (www.kulturbetrieb-magazin.de) Ausgabe Mai 2016
von Dipl.-Ing. (FH) Marco Schmöller 29. November 2021
Museen, Archive und Bibliotheken sind recht häufig von Bränden betroffen. Allein im Jahr 2015 hat es in mindestens 19 kulturellen bzw. historischen Liegenschaften gebrannt, darunter einige Feuer mit verheerenden und sogar tödlichen Folgen. Um das Ausbrechen von Bränden zu verhindern, ist der sog. organisatorische Brandschutz von ganz besonderer Bedeutung. Brandverhütung ist das Ziel Unter »vorbeugendem Brandschutz« (auch Brandverhütung) fasst man alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorzubeugen. Abzugrenzen davon ist der sog. »abwehrende Brandschutz«, der die Belange der Feuerwehr beim Löschen oder Eindämmen eines Brandes betrifft. Während beim vorbeugenden Brandschutz nahezu durchgängig bau- oder anlagentechnische Maßnahmen im Zentrum des Interesses stehen, werden betrieblich-organisatorische Vorkehrungen nicht selten als nachrangig betrachtet – obwohl gerade durch sie das Entstehen von Bränden besonders effektiv verhindert werden kann. Vorbeugender Brandschutz wird in drei wesentliche Bereiche untergliedert: Baulicher oder bautechnischer Brandschutz (passiver Brandschutz) Anlagentechnischer Brandschutz (aktiver Brandschutz) Betrieblich-organisatorischer Brandschutz („interaktiver Brandschutz“) Bauliche Maßnahmen – hierunter fasst man z.B. Wände, Decken, Brandabschnitte, Brandschutztüren oder Fluchtwege – werden hierzulande in verschiedenen DIN bzw. DIN EN geregelt. Als passive Maßnahmen kann ihre Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden, aber ein Brandereignis verhindern kann der bautechnische Brandschutz nicht. Dies gilt auch für den anlagentechnischen Brandschutz, der alle technischen Anlagen und Einrichtungen umfasst, die z.B. der Detektion, der Auslösung eines Alarms und der Bekämpfung eines Brandes dienen bzw. seine Ausbreitung eindämmen oder behindern. Dazu gehören etwa Brandmeldeanlagen (BMA), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Feststellanlagen für Brand- und Rauchschutztüren und selbsttätige Feuerlöschanlagen wie Sprinkler- oder Gaslöschanlagen. Nutzung bestimmt den Brandschutz Bau- oder anlagentechnische Maßnahmen sind bauordnungsrechtlich zwingend vorgeschrieben, können aber die Entstehung eines Brandes nicht verhindern. Dieses Ziel kann nur durch den betrieblich-organisatorischen Brandschutz erreicht werden, dessen zentrale Leitgedanken die konkrete Nutzung von Gebäuden sowie die daraus resultierenden Nutzungsspezifika sind. Davon ausgehend lassen Betreiber und / oder Nutzer von Gebäuden ein spezifisches Brandschutzkonzept erstellen, das Brandrisiken analysiert und wirksame Gegenmaßnahmen definiert. Es umfasst neben den o.g. Maßnahmen u.a. auch die Erstellung einer Brandschutzordnung (DIN 14096), das Anbringen von Flucht- und Rettungsplänen (DIN ISO 23601) und – sofern erforderlich – die Erstellung eines Feuerwehrplanes (DIN 14095). Diese `klassischen´ Mittel dokumentieren nicht nur die konkreten Maßnahmen, sondern sie geben den Nutzern, vor allem aber den meist ortsfremden Rettungskräften der Feuerwehr während des Einsatzes eine unersetzliche und mitunter lebenswichtige Orientierung im Gebäude. Um jedoch den Ausbruch und die Ausbreitung eines Feuers tatsächlich zu verhindern, muss eine Brandschutzordnung täglich „gelebt“ werden. Das beginnt bei der strikten Einhaltung relativ einfacher Maßnahmen: Das Verbot des Rauchens und offenen Feuers, das dauerhafte Freihalten von Flucht- und Rettungswegen sowie die stete Funktionstüchtigkeit brandschützender Bauteile wie Türen, Feststellanlagen usw. Gefährdungsbeurteilungen werden wichtiger Bislang wurden Vorgaben aus dem Arbeitsstättenrecht bzw. aus berufsgenossenschaftlichen Regelungen (DGUV) und neuerdings auch aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) weniger dazu genutzt, vorbeugende Brandschutzmaßnahmen abzuleiten. Zukünftig wird es jedoch immer mehr die Aufgabe von Betreibern und Nutzern sein, anhand konkreter Gefährdungsbeurteilungen auch das Brandentstehungsrisiko zu bewerten. Denn erst die durchgängige Analyse von Gefährdungen und die hieraus ableitbaren Gegenmaßnahmen bereits im Vorfeld der Entstehung eines Brandes sind effektives Mittel, um das Thema Brandschutz nachhaltig und zukunftsfähig zu halten, d.h. es bleibt bei dem altbekannten Motto: „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt“. Welche konkreten Maßnahmen könnten im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes in Bezug auf die betrieblich-organisatorischen Maßnahmen im Fokus stehen? Beispielhaft seien erwähnt: ständiges Rauchverbot sowie Verbot offener Zündquellen dauerhaftes Freihalten von Flucht- und Rettungswegen in Verbindung mit deren Kennzeichnung regelmäßige Schulungen von Betriebsangehörigen im Rahmen der Brandschutzordnung; dazu zählt auch die Ausbildung zur Benutzung von Handfeuerlöschern nach ASR A 2.2 regelmäßige Prüfung elektrotechnischer Geräte nach berufsgenossenschaftlichem Regelwerk, um Zündquellen zu vermeiden; dazu zählt auch die Prüfung festinstallierter Elektroanlagen innerhalb des Gebäudes regelmäßige Wartungszyklen von Technik, die durchgängig gefahrauslösend sein kann Gefährdungsbeurteilung und Analyse von konkreten Handlungen bzw. Tätigkeiten innerhalb von Gebäuden; mit Blick auf Kulturbetriebe ist im Besonderen an mögliche Brandlasten in Depots zu denken sowie an den Umgang mit Lösemitteln u.a. Chemikalien, z.B. in Restaurierungswerkstätten Es ist davon auszugehen, dass es zukünftig nicht mehr ausreichen wird, im Rahmen der Genehmigungsphase ein Brandschutzkonzept zu erstellen und durch Fachleute ausführen zu lassen. Vielmehr wird es für Nutzer und Betreiber darum gehen, das Brandschutzkonzept dauerhaft „mit Leben“ zu füllen, d.h. die vereinbarten Maßnahmen zum vorbeugenden betrieblich-organisatorischen Brandschutz kontinuierlich im Blick zu haben und konsequent umzusetzen. Die Vorschriften zum Brandschutz sind kein Selbstzweck. Sie dienen vorrangig dazu, Leben zu sichern und zu retten – sowohl das der Gebäudenutzer, als auch der Einsatzkräfte der Feuerwehr. Bau- und anlagentechnische Vorkehrungen unterstützen den aktiven und passiven Brandschutz, aber sie können das achtsame und umsichtige Verhalten der Nutzer und Betreiber nicht ersetzen. Dieser Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift Kulturbetrieb (www.kulturbetrieb-magazin.de) Ausgabe Februar 201