Wasser gehört zu den bevorzugten Löschmitteln, denn es ist nicht nur preiswert und leicht verfügbar, sondern auch ungefährlich für Mensch, Tier und Umwelt. Dennoch betont der Volksmund die zerstörerische Kraft: „Was das Feuer nicht kaputt macht, erledigt das Löschwasser.“ Was kann in Kultureinrichtungen und historischen Gebäuden getan werden, um sog. Sekundärschäden durch Löschwasser zu minimieren?
Brandschutzrelevante Vorgaben
Brandschutz bzw. Brandverhütung ist hierzulande in einer Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien definiert, darunter die Feuerwehrgesetze und die Bauordnungen der Bundesländer. Wesentliche Schutzziele im Falle eines Brandes sind benachbarte Gebäude, Umwelt, Tiere und vor allem Personen. Vorbeugender Brandschutz dient dazu, der Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden möglichst einzuschränken. So fordert das Bauordnungsrecht z.B., dass Decken, Außenwand, Brüstungselemente, Brandabschnitte, Trennung von Nutzungseinheiten so angelegt sind, dass ein Brandübertrag zu Nachbargebäuden verhindert werden soll.
Wie können Löschwasserschäden minimiert werden?
Nach einer Reihe dramatischer Brandfälle in der Nähe von Gewässern wurde in den 1990er Jahren die sog. Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL) erlassen, die z.B. in Chemiebetrieben darauf zielt, eine Verschmutzung oder Vergiftung der Umwelt durch wassergefährdende Stoffe zu verhindern. Kontaminiertes Löschwasser wird in sog. Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen aufgefangen, die aus Vertiefungen, Wannen oder Schutzwänden bestehen können. Darüber hinaus regeln technische Bestimmungen u.a. die Ableitung von Löschwasser oder die Einrichtung sog. Notüberläufe bei extremen Regenfällen. Für die allgemein übliche Nutzung von Gebäuden existieren jedoch keine gesetzlichen oder bauordnungsrechtlichen Regeln.
Dennoch werden in Archiven, Museen und anderen historischen Einrichtungen zunehmend Maßnahmen zur Rückhaltung und / oder Ableitung von Löschwasser realisiert. Eine Option kann z.B. darin bestehen, Löschwasser durch spezielle Öffnungen in den Außenwänden abzuleiten, um ein Eindringen der Flüssigkeit in darunter liegende Geschosse zu reduzieren oder zu verhindern. So hat IBB Schmöller Brandschutz am Kapitelhaus in Merseburg oder am Dom zu Halberstadt entsprechende Lösungen mit (denkmalgerechten) Natursteinklappen geplant. Auch in Innenräumen gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Kulturgut zu schützen: Im Torhaus des Doms in Zeitz wurden z.B. auf den Archivregalen Bleche montiert, die eindringendes Löschwasser auffangen und kontrolliert abführen.
„Ein nasses Buch ist besser als ein verbranntes Buch!“
Um Schäden an Kulturgütern zu vermeiden oder zu reduzieren, zielen heutige Brandschutzkonzepte darauf, den massiven Einsatz von Wasser durch alternative Löschmittel oder technische Einrichtungen zu kompensieren. Dabei setzen immer mehr Museen, Bibliotheken und Archive auf Löschanlagen.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift Kulturbetrieb (www.kulturbetrieb-magazin.de) Ausgabe Februar 2014


